Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ABHOLUNG UND EINLAGERUNG DURCH DSV SMARTER STORAGE
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Nutzung unserer Website https://smarterstorage.at („Website“), die Erstellung Ihres Profils und auf die Einlagerung von Gütern und verbundene Transportdienstleistungen durch uns, DSV Road GmbH, Am Europlatz 5, 1120 Wien, FN 113912v, Umsatzsteueridentifikationsnummer ATU 23986505 („DSV“).
Um ein Profil zu erstellen und die Einlagerung von Gütern in Auftrag zu geben, müssen Sie („Kunde“) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, wenn Sie ein Nutzerprofil erstellen und Bestellungen auf der Website aufgeben („Bedingungen“).
1. Definitionen
1.1 „Termin“ bezeichnet ein Ereignis, bei dem DSV die Adresse des Kunden aufsucht, um eine oder mehrere dieser Aufgaben auszuführen:
(a) Anlieferung von leeren Einlagerungsbehältern
(b) Anlieferung von Etiketten zur Befestigung an Artikeln
(c) Abholung von Gütern
(d) Rücklieferung von Gütern aus dem Lager
(e) Abholung von leeren Einlagerungsbehältern
1.2 „Zahlungsperiode“ bezeichnet den durch eine monatliche Zahlung abgedeckten Zeitraum, der sich von dem Tag des Monats, an dem der Kunde erstmals Güter abholen lässt, bis zu dem Tag vor diesem Tag des Folgemonats erstreckt, d. h., wenn der Kunde seine Güter erstmals am 21. Tag eines Monats abholen lässt, erstreckt sich die Zahlungsperiode vom 21. eines Monats bis einschließlich zum 20. des Folgemonats.
1.3 „Güter“ bezeichnet die Güter des Kunden in den Behältern und die Artikel des Kunden.
1.4 „Artikel“ bezeichnet einen Gegenstand von bis zu 20 kg und 1,5 m in der längsten Richtung an dem ein Etikett angebracht ist und der DSV vom Kunden ohne Einlagerungsbehälter übergeben wird.
1.5 „Etikett“ bezeichnet den dem Kunden von DSV zur unverwechselbaren Kennzeichnung eines Artikels zur Verfügung gestellten Aufkleber, der an dem Artikel angebracht werden muss, bevor der Artikel eingelagert werden kann.
1.6 „Einlagerungsbehälter“ bezeichnet eine Aufbewahrungskiste aus Plastik mit den Maßen 60 x 40 x 37 cm oder jede andere Art von Versandverpackung, die für die Lieferung geeignet und im Buchungsprozess beschrieben ist und von DSV an den Kunden geliefert wurde und Güter des Kunden enthält, sofern der Einlagerungsbehälter in der jeweiligen Bestimmung nicht als „leer“ gekennzeichnet wurde. Einlagerungsbehälter bleiben stets und ausnahmslos Eigentum von DSV.
1.7 „Packhinweise“ bezeichnet die von DSV zur Verfügung gestellten Hinweise dazu, wie Artikel zu verpacken und zu etikettieren sind. Die Packhinweise sind auf der Website abrufbar.
1.8 „Zerbrechliche Güter“ bezeichnet die in Abschnitt 4.2 aufgeführten Arten von Gütern.
1.9 „Einlagerung“ bezeichnet den gesamten Vorgang von der Abholung der Güter über die Einlagerung, die Lagerhaltung sowie die Auslagerung und Rückgabe der Güter.
2. Verantwortlichkeiten des Kunden
2.1 Der Kunde bestätigt zum Zeitpunkt und mit der Profilerstellung auf der Website und bei jedem Anschlusstermin, dass er mindestens 18 Jahre alt und zum Abschluss von Verträgen berechtigt ist.
2.2 Der Zugriff auf das Profil des Kunden auf der Website erfolgt über die E-Mail-Adresse und das Passwort („Passwort“) des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen mit Dritten zu teilen. Sofern der Kunde annehmen muss, dass sein Passwort kompromittiert wurde (z.B. durch eine Offenlegung seiner Passwortroutine oder anderer Passwörter bei anderen Anwendungen) wird der Kunde unverzüglich ein neues Passwort wählen. DSV ist nicht verantwortlich und haftbar für einen Missbrauch des Kundenprofils auf der Website oder des Passworts und alle daraus allenfalls entstehenden (Folge-)-Schäden.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten, einschließlich seiner jeweiligen Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Zahlungskartendaten, auf der Website auf dem neuesten Stand zu halten. Mitteilungen, die von DSV an die letzte vom Kunden übermittelte E-Mail-Adresse und/oder an die zuletzt mitgeteilte Postanschrift geschickt wurden, gelten als dem Kunden zugegangen und sind für den Kunden immer verbindlich. Die absichtliche Übermittlung falscher Daten stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar.
2.4 Der Kunde akzeptiert, dass E-Mails für alle Zwecke ein geeignetes und hinreichendes Kommunikationsmittel sind, sofern eine derartige Kommunikation nicht durch diese Bedingungen, Gesetze und Verordnungen anders geregelt ist.
2.5 Der Kunde garantiert, dass er zu jeder Zeit das uneingeschränkte Eigentum, Verfügungs- und Veräußerungsrecht an allen Gütern innehat, die zur Einlagerung versandt werden und übernimmt die uneingeschränkte Haftung und Verantwortung für seine Güter. Der Kunde ist also nicht berechtigt, Güter Dritter einlagern zu lassen.
2.6 Der Kunde bestätigt, dass er alle Artikel gemäß den Anweisungen in den Packhinweisen verpackt und an jedem Artikel sicher eine der zur Verfügung gestellten Etiketten angebracht hat.
2.7 Der Kunde bestätigt mit der Übergabe an DSV und stellt sicher, dass die in den Einlagerungsbehältern enthaltenen Güter ordnungsgemäß und sicher für den Transport und die Einlagerung verpackt wurden.
2.8 Der Kunde akzeptiert, dass er bei Anlieferung und Abholung der Einlagerungsbehälter und Artikel an seiner angegebenen Anschrift zugegen sein muss. Falls der Kunde bei der Anlieferung der Etiketten nicht zugegen ist, werden die Etiketten in den Briefkasten der angegebenen Adresse eingeworfen.
3. Dauer des Vertragsverhältnisses, Kundenbeziehung
Das Vertragsverhältnis wird für einen anfänglichen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum, an dem der Kunde sein Profil angelegt hat und den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ABHOLUNG UND EINLAGERUNG DURCH DSV SMARTER STORAGE zugestimmt hat, geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich dann automatisch um jeweils einen Monat, bis sie entweder vom Kunden oder von DSV in Übereinstimmung mit Paragraf 12 gekündigt wird oder bis sie wegen eines Vertragsverstoßes in Übereinstimmung mit Paragraf 7 gekündigt wird.
4. Beschränkungen unterliegende Güter
4.1 Die zur Einlagerung übersandten Güter müssen trocken sein und die folgenden Artikel dürfen nicht zur Einlagerung übersandt werden:
(a) Schmuck, Edelsteine, Silber- bzw. Goldartikel, Felle, Kunstgegenstände oder sonstige Gegenstände von hohem Wert. Ein hoher Wert liegt vor, wenn die Güter einen Wert von 2000,00 € übersteigen;
(b) Uhren;
(c) Bargeld, Schecks und Briefmarken;
(d) Waffen, Munition, Feuerwerkskörper oder Sprengstoff;
(e) Druckflaschen, Akkus, Batterien, Brennstoffe, entzündliche oder explosive Materialien,
(f) Gegenstände (z.B. Maschinen), aus denen Öl, Benzin oder ähnliche Flüssigkeiten vor der Einlagerung nicht vollständig abgelassen wurden oder elektrische Apparate, aus denen die Batterien/Akkus nicht entfernt wurden;
(g) sämtliche Lebensmittel, Pflanzen und sonstige verderbliche Güter oder stark riechende/stinkende Gegenstände;
(h) lebende oder tote Tiere oder sonstige Lebewesen in jeglicher Form;
(i) verbotene Gegenstände, einschließlich von Betäubungsmitteln und gestohlenen Artikeln, oder Güter, die anderweitig aus Straftaten stammen oder gegen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verstoßen;
(j) scharfe Messer und Küchenutensilien, sofern sie nicht ordnungsgemäß verpackt sind und ggf. die Messerklinge vollständig abgedeckt ist;
(k) Antiquitäten jedweder Art;
(l) Reifen (neu und gebraucht);
(m) tierische oder menschliche Asche, Knochen usw.;
(n) Flüssigkeiten unabhängig von der Art ihrer Verpackung, wie etwa Shampoos, Farben, Aerosole, Wein und sonstige Getränke;
(o) Haushaltsgeräte wie etwa Kühlschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner;
(p) Grills;
(q) Neonschilder;
(r) Artikel, für deren Handhabung besondere Werkzeuge und Fachkenntnisse erforderlich sind, wie etwa
– Klaviere und Flügel
– Tresore
– Standuhren
– Aquarien
– Billardtische
– professionelle Kopiergeräte
(s) nicht für den Transport oder die Einlagerung verpackte Artikel, wie etwa Beutel, Säcke und offene Kisten;
(t) sonstige Artikel, die anderweitig für die Umwelt schädlich oder gefährlich sein könnten oder die Ausdünstungen, Dämpfe, Staub oder Gerüche freisetzen;
(u) alle Güter von mehr als 1,5 m in der längsten Richtung; oder
(v) Elemente, die mehr als 20 kg wiegen.
Für den Fall, dass Zweifel bezüglich der Möglichkeit der Einlagerung bestimmter Arten von Gütern bestehen, wird dem Kunden geraten, vorab mit DSV Rücksprache zu halten. Die Entscheidung von DSV ist für den Kunden verbindlich.
4.2 Zerbrechliche Güter können auf eigene Verantwortung eingelagert werden und Schäden an zerbrechlichen Gütern sind daher unabhängig von der Schadensursache nicht versichert. Ferner übernimmt DSV hierfür auch keine Haftung, soweit die Schadensursache nicht in einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von DSV begründet ist. Die folgenden Artikel gelten als zerbrechliche Güter:
(a) Glas, Teller, Keramik, Weckgläser, Zier- und Kristallglas;
(b) alle Elektronikartikel, insbesondere Fernsehgeräte, Computer, Tablets, Telefone, Drucker, Festplatten und Stereoanlagen;
(c) Spanplatten;
(d) Gitarren und andere Musikinstrumente, sofern sie nicht in einer für den Zweck hergestellten Hartschalenverpackung eingelagert werden;
(e) Spielautomaten, Flippergeräte, Kickertische und Ähnliches;
(f) Speichermedien wie CDs, CD-ROMs, Videokassetten, Disketten und Ähnliches;
(g) Spiegel und Möbel, die Spiegel oder sonstige Glaselemente enthalten;
(h) Statuen und Ähnliches; große Ziergegenstände;
(i) Kronleuchter;
(j) Ölgemälde, andere ölfarbenbasierte oder sonstige Kunstgegenstände, die sensibel auf Änderungen der Luftfeuchtigkeit und Temperatur reagieren;
(k) Möbel, die aus Marmor, Granit, Travertin oder sonstigem Natur- oder Kunststein bestehen;
(l) Gegenstände, die aus Marmor, Granit, Travertin oder sonstigem Natur- oder Kunststein bestehen;
(m) Gegenstände, die Akrylglas wie etwa Lucite Crylux, Plexiglas, Acrylite oder Perspex enthalten; und
(n) große Gemälde (größer als 100 x 150 cm).
4.3 Einlagerungsbehälter oder Artikel dürfen jeweils nicht mehr als 20 kg wiegen.
4.4 DSV erklärt, dass die Einlagerung in Lagerhäusern erfolgt, die so trocken wie möglich sowie frostfrei gehalten werden, aber gibt keine weiteren Zusicherungen oder Garantien bezüglich der Lagereigenschaften ab.
4.5 DSV ist berechtigt, im Falle von Leckagen, Gefahr im Verzug, plötzlich auftretenden Schadensrisiken und anderen Notsituationen ohne Vorankündigung und ohne die gesonderte Erlaubnis des Kunden auf die Güter zuzugreifen, um diese u.a. umzulagern. Gleiches gilt, falls der begründete Verdacht besteht, dass ein Einlagerungsbehälter in Punkt 4.1 aufgeführte unzulässige Artikel enthält. Der Kunde wird schnellstmöglich über einen derartigen Zugriff in Kenntnis gesetzt.
5. Anlieferung, Abholung und Zugriff auf Güter
5.1 Wenn der Kunde Güter zur Einlagerung senden oder Güter aus der Einlagerung zurückgeliefert haben möchten, muss ein Termin dafür vereinbart und bezahlt werden. Preise und verfügbare Zeiten für Termine sind auf der Website abrufbar.
5.2 Termine werden nach der Reihenfolge des Bestellungseingangs vergeben und DSV kann nicht zusichern, dass an konkreten Tagen und Uhrzeiten eine bestimmte Anzahl von Terminen zur Verfügung steht.
5.3 Güter und leere Einlagerungsbehälter werden an den ersten Raum der in der Bestellung angegebenen Adresse angeliefert bzw. von dort abgeholt. Die Adresse hat sich innerhalb des auf der Website angegebenen Servicebereichs zu befinden.
5.4 Falls es nicht möglich ist, den Kunden bei Ankunft an seiner Anschrift anzutreffen, wird DSV 10 Minuten lang warten und versuchen, den Kunden telefonisch zu erreichen. Falls dies nicht möglich ist, wird DSV die Güter wieder mitnehmen und der Kunde erhält keine Erstattung der Kosten für den gescheiterten Termin, der dann von DSV als abgeschlossen betrachtet wird. Der Kunde kann einen neuen Termin buchen und dafür bezahlen.
5.5 Termine können kostenfrei bis mittags am Vortag geändert oder storniert werden. Montagstermine sind spätestens bis Freitag 12:00 Uhr zu ändern bzw. zu stornieren.
5.6 Falls ein Artikel dem Anschein nach nicht gemäß den Packhinweisen verpackt wurde, kann DSV die Annahme des Artikels verweigern.
5.7 Der Kunde hat keinen Zugriff auf die Güter, während sich diese auf DSV-Gelände oder in einem anderen Bereich, in dem DSV die Güter aufbewahrt, befinden.
5.8 Damit eine Rücklieferung der eingelagerten Güter erfolgen kann, müssen alle gegenüber DSV fälligen Zahlungen erfolgt sein.
5.9 Der Kunde ist berechtigt, die Einlagerungsbehälter ohne eine Zahlung bis zu 6 Monate lang zu behalten; anschließend kann DSV verlangen, dass der Kunde innerhalb einer Frist von 7 Tagen die Abholung der leeren Einlagerungsbehälter in Auftrag gibt. Falls der Kunde innerhalb der von DSV vorgegebenen Frist keinen Termin für die Abholung der leeren (oder befüllten) Einlagerungsbehälter vereinbart, wird DSV den Kunden einmal abmahnen, und falls der Kunde dann immer noch keinen Termin für die Rückgabe der Einlagerungsbehälter vereinbart und einhält, kann DSV die Einlagerungsbehälter als verlorengegangen betrachten und dem Kunden 30 EUR pro Einlagerungsbehälter in Rechnung stellen; der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise für Termine und für die Einlagerung der Güter sind auf der Website abrufbar. Alle angezeigten Preise verstehen sich einschließlich MwSt. Die Kosten für die Einlagerung der Güter verstehen sich immer für einen vollen Monat (ab dem Beginn der Einlagerung) gem. den Bestimmungen in Ziff. 6.3. und solange die Güter in einem DSV-Lagerhaus verbleiben. Wird ein neuer Monat begonnen, muss für den ganzen Monat bezahlt werden, auch wenn die Güter innerhalb eines Montas ausgelagert werden. Der Preis für einen Termin ist eine einmalige Gebühr.
6.2 DSV behält sich das Recht vor, den Preis und, sofern anwendbar, anfallende Gebühren mit schriftlicher Vorankündigung von 30 Tagen zu ändern. Der Kunde kann keine Änderung von Preis und/oder Gebühren verlangen. Falls der Kunde die Änderung nicht akzeptiert, kann der Kunde die Beziehung wie unter Punkt 12 festgelegt kündigen.
6.3 Zahlungen sind einmal monatlich an dem Tag des Monats fällig, an dem der Kunde erstmals Güter zur Einlagerung geschickt hat. Die monatliche Zahlung umfasst die Vorauszahlung für die Einlagerung der Güter für den kommenden Monat und die Zahlung für abgeschlossene Termine im Vormonat. Die Buchung einer zusätzlichen Einlagerung von Gütern während einer Zahlungsperiode wird im ersten Monat zeitanteilig im Nachhinein bezahlt und anschließend monatlich.
6.4 Zahlungen erfolgen automatisch mittels der vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Zahlungsart. Die Zahlungsart kann jederzeit im Kundenprofil auf der Website geändert werden. DSV erlaubt Zahlungen per MasterCard, Maestro oder VISA.
6.5 DSV übersendet dem Kunden 3 Tage vor Abbuchung von der Zahlungskarte eine Rechnung mit den fälligen Entgelten. Der Kunde kann sich ferner die planmäßigen Kosten/Abbuchungen und geleisteten Zahlungen stets im Kundenprofil auf der Website anzeigen lassen. Für den Fall, dass DSV gemäß diesen Bedingungen zusätzlich zu den unter Punkt 6.1 angegebenen Preisen Anspruch auf die Berechnung von Gebühren hat, wird der Kunde mindestens 3 Tage bevor derartige Gebühren von der Zahlungskarte des Kunden abgebucht werden per E-Mail (mit einer Rechnung) hiervon in Kenntnis gesetzt.
6.6 DSV ist berechtigt, wenn DSV durch die Kundenbeziehung zusätzliche Kosten entstehen, eine vorab festgelegte Gebühr in Rechnung zu stellen. Die Gebühren sind unter den einschlägigen Punkten dieser Bedingungen (Ziff. 5.9, 6.6 und 6.11) und auch nachstehend aufgeführt und gelten als zwischen dem Kunden und DSV vereinbart und der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet.
Gebühren (inkl. MwSt.):
Mahngebühr (Punkt 6.11) 15 EUR pro Mahnung
Nichtrückgabe von Einlagerungsbehältern (Punkt 5.9) 30,00 EUR pro Kiste
6.7 Der Kunde kann per E-Mail an smarterstorageaustria@dsv.com Widerspruch gegen ihm mitgeteilte oder eingezogene Entgelte erheben. DSV wird daraufhin diesen Widerspruch prüfen und dem Kunden schnellstmöglich eine Rückmeldung geben. Der Kunde ist darüber hinaus berechtigt, die Zahlung über seinen Zahlungskartenanbieter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Zahlungsbestimmungen zu beanstanden.
6.8 Falls die für die automatische Kartenzahlung registrierte Zahlungskarte abgelaufen ist, gesperrt wurde oder die Zahlung aus einem anderen Grund nicht geleistet werden kann, wird DSV den Kunden per E-Mail davon in Kenntnis setzen und der Kunde ist verpflichtet, den ausstehenden Betrag dann unverzüglich und spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Inkenntnissetzung (z.B. per Banküberweisung) zu bezahlen und für künftige Zahlungen eine neue gültige Zahlungskarte anzugeben. Das Versäumnis, diesen Absatz 6.8 einzuhalten, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar. Der Kunde kann nur per automatischer Zahlung per Zahlungskarte bezahlen und beispielsweise nicht per Banküberweisung, in bar oder per Einzahlungsbeleg.
6.9 Der Kunde ist zur Zahlung der unter Punkt 6.1 genannten Preise sowie aller sonstigen Zahlungen bei Fälligkeit verpflichtet. Ein Zahlungsversäumnis oder eine verspätete Zahlung kann dazu führen, dass ein Ersuchen des Kunden auf Rücklieferung der eingelagerten Güter verweigert wird, da DSV diesfalls ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der eingelagerten Güter zusteht. Im Falle einer nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt erfolgten Zahlung eines offenen Betrags im Rahmen dieser Kundenbeziehung wird DSV den Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse in Kenntnis setzen.
6.10 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen gemäß den im anwendbaren Recht vorgesehenen Regeln berechnet. Ist der Kunde Unternehmer iSd UGB richtet sich die Höhe der Zinsen nach § 456 UGB. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher werden Zinsen iHv 4 % pro Jahr verrechnet.
6.11 Bei Zahlungsverzug wird dem Kunden pro Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 15 EUR oder gem. § 458 UGB verrechnet. Falls die Einbringung des fälligen Betrags einem Inkassobüro übertragen wird, trägt der Kunde alle damit verbundenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten.
6.12 Wenn die Kundenbeziehung gekündigt oder aufgelöst wird, wird DSV sicherstellen, dass die automatischen Kartenzahlungen enden. Jede Überzahlung wird von DSV an die Zahlungskarte des Kunden erstattet.
7. Verstoß gegen Vertragsbedingungen und Kündigung
7.1 DSV ist berechtigt, die Kundenbeziehung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde die Bedingungen nicht einhält. Eine Mahnung ist nicht erforderlich.
7.2 Bei Zahlungsverzug ist DSV berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen, falls der Kunde den Betrag nicht innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt einer Mitteilung von DSV begleicht.
8. Einbehaltungs- und Veräußerungsrecht
8.1 Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen gemäß diesen Bedingungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung hat DSV das Recht, alle zur Einlagerung übersandten Güter als Pfand einzubehalten und zwar für alle Kosten in Bezug auf die Güter und alle sonstigen Ansprüche, die DSV gegenüber dem Kunden hat, einschließlich aller Kosten, die DSV infolge des Rechts auf Einbehaltung, Mängelbeseitigung und Veräußerung der Güter entstehen.
8.2 Falls der Kunde es versäumt, diese Bedingungen zu erfüllen und DSV die Kundenbeziehung daher gemäß Punkt 7 kündigt, ist DSV nach Mahnung, Setzung einer angemessenen, mindestens 7-tägigen Nachfrist unter Ankündigung von Öffnung und Verkauf berechtigt, die Einlagerungsbehälter zu öffnen und nach billigem Ermessen von DSV so viel von den Gütern i.S.d § 466a ff. ABGB zu verwerten, sodass DSVs Gesamtansprüche einschließlich der Kosten durch den Verkauf abgedeckt werden. DSV hat die Maßnahmen, die DSV beabsichtigt, um die Waren zu verwerten, mit einer Frist von mindestens einem Monat schriftlich gegenüber dem Kunden anzukündigen und dem Kunden Gelegenheit zu geben, den Verkauf durch Zahlung der offenen Forderung innerhalb der Frist abzuwenden.
9. Haftung
9.1 DSV haftet nach Maßgabe dieser Bedingungen ab dem Zeitpunkt der Abholung der Güter beim Kunden und bis zu ihrer Rückgabe an den Kunden für den Verlust, die Wertminderung und Beschädigung der Güter und zudem für Verzögerungen bei der Auslieferung und Abholung, sofern dem Kunden ein Schaden entstanden ist und DSV am Schadenseintritt ein Verschulden trifft.
9.2 Anlässlich der Rückgabe der Güter hat der Kunde DSV durch Anbringung eines Vermerks auf dem Lieferschein/Frachtbrief umgehend von allen äußerlich erkennbaren Beschädigungen in Kenntnis zu setzen und er hat die retournierten Güter ohne unangemessene Verzögerung zu überprüfen und DSV über allen weiteren Beschädigungen sogleich zu informieren, spätestens aber binnen sieben Tagen ab Rückgabe in Kenntnis zu setzen. Bei Unterbleiben solcher Reklamationen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Kunde die Güter ohne Beschädigung erhalten hat.
9.3 Im Falle von Einlagerungsbehältern haftet DSV für Beschädigungen der Güter des Kunden in den Einlagerungsbehältern nur, wenn sich zugleich eine äußerliche Beschädigung des Einlagerungsbehälters ereignet hat und/oder die Beschädigung nicht durch mangelhafte Verpackung der Güter im Einlagerungsbehälter bedingt ist. Hiervon ausgenommen sind Schäden, bei denen die Beschädigung des Inhalts ohne Beschädigung des Behälters durch unsachgemäßes „Schütteln“, eine Nässeeinwirkung, die nicht den Behälter, aber dessen Inhalt beschädig hat, Beschädigungen der Güte durch DSV, wenn DSV den Einlagerungsbehälter geöffnet hat o.ä. erfolgt sind.
9.4 Im Falle von ohne Einlagerungsbehälter übergebenen Artikeln haftet DSV für Beschädigung nur dann, wenn der Artikel gemäß den Anweisungen in den Packhinweisen transport- und lagerungssicher verpackt wurde.
9.5 DSV haftet bei Straßentransporten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 439 a UGB. Bezüglich des Lagergeschäfts haftet DSV ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch wird die Haftung von DSV in Rahmen des Lagergeschäfts im Falle leichter Fahrlässigkeit zusätzlich beschränkt auf 400,00 EUR pro Einlagerungsbehälter und 200,00 EUR pro Artikel. Gegenüber Geschäftskunden finden ergänzend die in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichten Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) auf das Vertragsverhältnis und insbesondere die Haftung von DSV Anwendung. Den Parteien sind die Haftungsbeschränkungen der AÖSp ausdrücklich bekannt. Diese können auf unserer Website eingesehen und dem Kunden über Anfrage jederzeit zugesandt werden.
DSV haftet nicht für mittelbare Verluste oder Folgeschäden, insbesondere den emotionalen Wert, Zeitverluste, Betriebsverluste, entgangene Gewinne, entgangene erwartete Einsparungen und Reputationsschäden.
9.6 DSV ist nicht haftbar, wenn der Schaden durch einen Fehler oder Fahrlässigkeit des Kunden, einschließlich des Verstoßes des Kunden gegen diese Bedingungen, durch die Beschaffenheit der Güter selbst oder durch Umstände, die DSV nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte, bedingt ist.
9.7 Der Kunde haftet gegenüber DSV für alle Schäden oder Verluste, die durch die eingelagerten Artikel des Kunden, die Nichteinhaltung dieser Bedingungen oder anderweitig durch den Kunden verursacht wurden.
9.8 DSV ist vom Kunden in Bezug auf alle Ansprüche Dritter zu entschädigen, die DSV in Zusammenhang mit den Gütern des Kunden und deren Einlagerung befriedigen muss, einschließlich unklarer Eigentumsverhältnisse an den Gütern.
10. Überprüfung durch eine zuständige Behörde
10.1 DSV ist berechtigt, Behörden jederzeit die Durchführung von Überprüfungen am Eigentum des Kunden zu gestatten, wenn die Behörde einen rechtmäßigen Anspruch auf eine derartige Überprüfung hat.
10.2 DSV ist nicht verantwortlich für derartige Überprüfungen oder ihre Folgen, einschließlich eventueller Beschädigungen der Güter.
10.3 Im Falle einer Überprüfung durch Behörden sind DSV und die Behörde berechtigt, ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden auf die Güter zuzugreifen.
10.4 Der Kunde hat DSV für alle Verluste (u.a. Bußgelder, Kosten) zu entschädigen, die DSV infolge einer Überprüfung der Güter des Kunden durch eine Behörde entstehen und die dem Kunden zuzurechnen sind, sofern diese Verluste nicht durch Umstände außerhalb der Kontrolle des Kunden bedingt sind.
10.5 Falls DSV Grund zur Vermutung hat, dass ein Gesetzesverstoß vorliegt, ist DSV berechtigt, die zuständigen Behörden einschließlich der Polizei bezüglich einer Überprüfung der Güter zu verständigen und DSV ist, falls die Umstände dies rechtfertigen, berechtigt, den Behörden Zugang zu den Gütern zu gewähren, ohne den Kunden hiervon vorab in Kenntnis zu setzen.
11. Versicherung
11.1 Die auf der Website angegebenen Preise für Einlagerung und Termine schließen Versicherungsschutz bis zu einem Wert von 400,00 EUR pro Einlagerungsbehälter und 200,00 EUR pro Artikel ein, es gelten die unter Ziff. 9 angegeben Haftungsbedingungen.
11.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, in Übereinstimmung mit den nachstehenden Punkten 11.3-11.6, zusätzlichen und erweiterten Versicherungsschutz in Bezug auf die Beschädigungen der gemäß diesen Bedingungen in der Obhut von DSV befindlichen Güter zu erwerben.
11.3 DSV hat diesbezüglich eine Transportversicherung abgeschlossen, deren Begünstigter der Kunde ist, falls dieser sich entschieden hat, zusätzlichen Versicherungsschutz zu erwerben. Der Versicherungsschutz wird über die Website abgeschlossen und begründet eine eigenständige Vertragsbeziehung und der Kunde erhält eine Versicherungsbescheinigung einschließlich von Informationen zum Deckungsumfang und den abgedeckten Schäden.
11.4 DSV ist nicht Anbieter, sondern nur ein nachgelagerter Versicherungsvermittler des zusätzlichen Versicherungsschutzes, weshalb der Versicherungsschutz ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Versicherung begründet. Bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an Marsh SA, http://www.marsh.com. Ansprüche im Rahmen des Versicherungsschutzes sind und ausschließlich über die Website zu senden.
11.5 Die Versicherungsprämie für zusätzlichen Versicherungsschutz ist in der Versicherungsbescheinigung angegeben und wird von DSV zusätzlich zu dem unter Punkt 6.1 genannten Preis in Rechnung gestellt. DSV ist verantwortlich für die Begleichung der Versicherungsprämie gegenüber dem Versicherer.
11.6 Der Kunde hat in Bezug auf den Erwerb des Versicherungsschutzes ein gesondertes Rücktrittsrecht gemäß dem nachstehenden Punkt 13. Falls der Kunde in Bezug auf die eingelagerten Güter sein Rücktrittsrecht wahrnimmt, schließt dies auch jeglichen in Verbindung mit der Einlagerung der Güter erworbenen Versicherungsschutz ein.
12. Kündigung
12.1 Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen zum Ende jeder Zahlungsperiode im Weg seines Profils auf der Website oder per E-Mail an DSV zu kündigen, vorausgesetzt, dass innerhalb der Zahlungsperiode jeweils alle Güter an den Kunden zurückgegeben wurden oder eine Bestellung dafür aufgegeben wurde und alle leeren Einlagerungsbehälter von DSV abgeholt wurden oder eine Bestellung dafür aufgegeben wurde.
12.2 DSV ist berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Ende jeder Zahlungsperiode ohne Angabe von Gründen mit Frist von einem Monat zu kündigen. Falls DSV die Kundenbeziehung kündigt, wird DSV den Kunden zur Bestellung eines Termins für die Rückgabe der Güter und die Abholung der leeren Einlagerungsbehälter kontaktieren.
12.3 Die Kundenbeziehung besteht fort und diese Bedingungen finden weiter Anwendung, solange die Kundenbeziehung nicht von einer der Parteien gekündigt wurde, auch wenn der Kunde keine Güter bei DSV eingelagert hat und nicht im Besitz leerer Einlagerungsbehälter ist.
13. Rücktrittsrecht
13.1 Der Kunde hat ab der ersten Bestellung eines Termins ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
13.2 Falls der Kunde das Rücktrittsrecht ausüben möchte, muss er DSV vor Ablauf der Frist davon in Kenntnis setzen, dass er von der Bestellung der Einlagerung von Einlagerungsbehältern und/oder Artikeln zurücktreten möchte. Die Mitteilung hat per E-Mail an smarterstorageaustria@dsv.com oder mittels des Rücktrittsformulars auf der Website zu erfolgen. Aus der Mitteilung muss eindeutig hervorgehen, dass der Kunde das Rücktrittsrecht ausüben möchte.
13.3 Falls das Rücktrittsrecht ausgeübt wird, hat der Kunde eine Abholung der leeren Einlagerungsbehälter für den nächstmöglichen Tag zu bestellen, der auf den Tag folgt, an dem der Kunden seinen Rücktritt erklärt hat. Falls der Kunde bereits Güter zur Einlagerung eingesandt hat, müssen sowohl eine Rücklieferung der Güter als auch eine Abholung der leeren Einlagerungsbehälter bestellt werden.
13.4 Der bezahlte Betrag – nach Abzug der Bezahlung für die Einlagerung für jene Tage, an denen der Kunde Güter eingelagert hatte, und, sofern anwendbar, der vereinbarten Gebühren – wird innerhalb von 14 Tagen an die Zahlungskarte des Kunden zurücküberwiesen, gerechnet ab dem späteren der folgenden Zeitpunkte:
– dem Datum, an dem der Kunde sein Rücktrittsrecht ausübt, falls noch keine Güter zur Einlagerung verschickt wurden;
– falls der Kunde nur die Einlagerung von Artikeln bestellt hat, dem Datum, an dem die Artikel an den Kunden zurückgeliefert werden; oder
– dem Datum, an dem die leeren Einlagerungsbehälter an DSV zurückgegeben werden.
13.5. Für weitere Informationen verweisen wir ergänzend auf die Aufklärung über das Rücktrittsrecht gem. § 11 FAGG
14. Personenbezogene Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten findet zur Durchführung dieses Vertrages statt. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, zu Rechten und Rechtsmitteln finden Sie in der DSV-Richtlinie zu personenbezogenen Daten auf www.dsvsmarterstorage.com/vienna/de.
15. Maßgebliches Recht und Zuständigkeit
Die Kundenbeziehung unterliegt österreichischem Recht mit Ausschluss der Anwendbarkeit etwaiger Kollisionsnormen. Ein Verbraucher kann ungeachtet der im vorstehenden Satz getroffenen Rechtswahl auf die zwingenden Bestimmungen des Rechts desjenigen Staates berufen, in dem dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Jede Streitigkeit zwischen dem Kunden und DSV, die nicht gütlich beigelegt werden kann, ist dem zuständigen Gericht vorzulegen, sofern nicht ein verbindlich anzuwendendes Gesetz oder Übereinkommen etwas anderes vorsieht.
16. Allgemeines
16.1 DSV überträgt dem Kunden das Eigentum an den Einlagerungsbehältern nicht; diese bleiben im Eigentum von DSV.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder anderer Vertragsbestandteile rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige und wirksame, ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Dies gilt auch im Fall von Vertragslücken.
17. Datenschutz
17.1 Sollten Fragen rund um die Verarbeitung bestehen, kann sich der Kunde jederzeit an die Datenschutzabteilung von DSV wenden, per Mail: Datenschutz@de.dsv.com oder unter der Rufnummer 0049 2151 737 1503.
17.2 Der Kunde hat das Recht, sich über unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten bei öffentlichen Stellen zu beschweren. Hierfür ist die österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at, 0043 152 152 0 zuständig. Der Kunde kann außerdem das Beschwerdeportal der EU-Kommission nutzen. Dies ist besonders relevant, wenn der Kunde seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Land hat. Die Beschwerde kann online unter http://www.ec.europa.eu/odr eingereicht werden.